Um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden, will die Universität
Zürich den Standort Irchel verdichten und erneuern. Die dafür notwendige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung und der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» liegen nun öffentlich zur Mitwirkung auf.
Mit 26 000 Studierenden ist die Universität Zürich die grösste Uni der Schweiz. Es wird damit gerechnet, dass allein am Standort Irchel die Zahl der Studierenden von 5700 im Jahr 2017 auf 13 000 im Jahr 2040 zunehmen wird. Da die Universität schon längst nicht mehr genug Platz für alle Fakultäten hat, wurden immer mehr Liegenschaften dazu gemietet. «Das ist ineffizient, sehr teuer und mühsam für die Studierenden, die hin- und herpendeln müssen», sagte Rektor Michael O. Hengartner im Rahmen einer Medieninformation. Deshalb möchte die Universität sich auf die beiden Hauptstandorte im Zentrum und am Irchel konzentrieren und diese weiterentwickeln. Beide Standorte sollen in den kommenden 25 Jahren grundlegend modernisiert werden.
Vision Campus Irchel 2050
Der heutige Campus Irchel setzt sich aus den Teilarealen Irchel West mit dem Park, Irchel Süd mit dem Strickhof, Irchel Nord mit dem Tierspital und Irchel Mitte mit den Uni-Gebäuden zusammen. Im Bereich Irchel Mitte sind gemäss Gestaltungsplan die grössten Veränderungen vorgesehen. Bis ins Jahr 2050 soll die Geschossfläche von aktuell 375 000 Quadratmetern auf 640 000 Quadratmeter vergrössert werden. Dies ist nur dank massiver Verdichtung möglich. Das heisst, es werden nicht nur mehr, sondern auch wesentlich höhere Gebäude entstehen. Vorgesehen ist ein Hochhaus bis 60 Meter, die übrigen Gebäude wären bis 25 Meter hoch. Die bestehenden Gebäude haben mehrheitlich ihr Lebensalter erreicht und müssen umfassend renoviert werden.
Wohnen am Irchel
Auch im Bereich Irchel Nord mit dem Tierspital wird verdichtet. Grössere Gebäude sollen die bisherigen ersetzen, die Stallungen werden modernisiert. Einige geschützte Objekte müssen hierzu nach Beschluss des Stadtrats aus dem Inventar entlassen werden. Erhalten bleibt der «Stüchelibau». Der Grüngürtel beim Tierspital bleibt bestehen und die Freihaltezone wird vergrössert.
Im Gebiet Irchel Süd mit dem Strickhof stehen zahlreiche kleine, teilweise historische Gebäude, die bis ins Jahr 1672 zurückgehen. Sie werden erhalten und in dazu passende neue Gebäude eingebettet. Vorgesehen sind nicht nur neue Universitäts-nutzflächen, sondern auch Wohngebäude für studentisches und für mit dem Campus verknüpftes Wohnen.
Der Irchelpark bleibt erhalten und wird sanft aufgewertet. Gesamthaft gesehen soll es auf dem «Campus Irchel 2050» mehr Grünflächen und Freihaltezonen geben. Für sie wird ein Schutzvertrag erstellt.
Erschlossen wird der Campus Irchel durch den motorisierten Individualverkehr hauptsächlich über die Winterthurerstrasse und den Autobahnzubringer. Betriebsnotwendige Fahrten und Anlieferungen ins Gebiet Irchel Süd erfolgen über die Langen-steinenstrasse. Das Wegnetz bleibt mehr oder weniger erhalten. Zudem wird ein Raum für eine allfällige neue Tramhaltestelle freigehalten.
Die nächsten Schritte
Um die notwendigen planerischen und baulichen Massnahmen zu koordinieren, führte das kantonale Amt für Raumentwicklung eine Gebietsplanung im Auftrag der Bildungsdirektion und der Universität Zürich durch. Die Stadt Zürich und das Staatsarchiv des Kantons Zürich, das auch Teil der Anlage ist, sind in die Planung mit eingebunden. Für die Realisierung der Neu- und Umbauten sowie allfällige Abweichungen von der Regelbauweise wurde der kantonale Gestaltungsplan «Campus Irchel» erarbeitet. Er beinhaltet nebst Angaben zur Bebauung und zum Freiraum auch Aussagen zur Erschliessung, Parkierung und zur Umwelt. Aktuell liegt der Gestaltungsplan sowie die für die Massnahmen notwendige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung bis 19. November öffentlich zur Mitwirkung auf. Am 1. Oktober wird der Kantonsrat voraussichtlich den Richtplan verabschieden. Im Anschluss an die Planauflage werden die Einwendungen ausgewertet und der Gestaltungsplan/die BZO angepasst. Bis ins 3. Quartal 2019 sollte die BZO-Revision im Gemeinderat festgesetzt sein und anschliessend mit dem kantonalen Gestaltungsplan abgestimmt werden. (kst./Foto: Uni Zürich)