Stadt Zürich schreibt wieder Baugesuche aus

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Die Stadt Zürich unterbrach die Ausschreibung von Bauprojekten ab dem 18. März. Jetzt hat sie wieder damit begonnen. Für die lange Pause erntet sie Kritik.

Am Mittwoch war das Tagblatt der Stadt Zürich wieder spürbar dicker. Ein Grund: Die Stadt publizierte nach fünf Wochen Corona-Pause wieder Bauprojekte aus. Dabei liess sie sich gemäss einem "NZZ"-Artikel entgegen einer Weisung des Kantons beutend mehr Zeit als andere Gemeinden oder beispielsweise die Stadt Winterthur. 

Wenn Baubewilligungsverfahren verzögert werden, fehlt es Planern, Architekten und Bauunternehmern irgendwann an Arbeit, so schon das Fazit von Dachdeckermeister Felix Weber vor einigen Wochen gegenüber diesem Onlineportal.

Der kantonale Baudirektor Martin Neukom (gp.) verlangte von den Gemeinden, dass die Bewilligungen wie bisher behandelt werden sollten: «Planungs- und Baubewilligungsverfahren gehören zum staatlichen Grundauftrag und sind, soweit möglich, fortzusetzen», liess er sie in einem Kreisschreiben vom 26. März wissen. Besonders die öffentliche Auflage von Baugesuchen mit den dazugehörenden Akten solle weiter möglich sein: «Allenfalls bereits angeordnete generelle Sistierungen von öffentlichen Auflagen widersprechen dem Erfordernis der Einzelfallbetrachtung und sollten daher wieder aufgehoben werden.» Dies schreibt die "NZZ" am Donnerstag. 

Genau dies aber hatte die Stadt Zürich schon am 23. März angeordnet: Das Amt für Baubewilligungen teilte seither den Bauwilligen mit, dass man vorläufig auf das Ausschreiben von Baugesuchen ebenso verzichten werde wie auf die öffentliche Auflage. Die Baugesuche würden zwar weiterhin behandelt, die öffentliche Auflage werde aber später nachgeholt, hiess es.

Langer Lösungsweg

Man arbeite an einer praktikablen Lösung für das Problem. Dieser Prozess habe übrigens schon begonnen, bevor der kantonale Baudirektor dies per Kreisschreiben eingefordert habe, wir die Stadt in der "NZZ" zitiert. Trotzdem hat es nun weitere gut drei Wochen gedauert, bis die Stadt Zürich wieder Baugesuche im «Tagblatt der Stadt Zürich» veröffentlicht und die Einsicht in Pläne und Akten auf elektronischem Weg ermöglicht.

Warum mussten die Bauwilligen so lange warten, bis die Stadt wieder ein taugliches Verfahren ersonnen hatte? Nina Berner von der Medienstelle des Hochbaudepartements führt gegenüber der "NZZ" vor allem zwei Gründe dafür an: Zum einen seien die Probleme in Zürich ganz anders gelagert als in einer kleinen Landgemeinde. Dort kämen vielleicht ein paar Gesuche pro Monat herein, in Zürich könnten es bis 25 an einem einzigen Tag sein. 

Zum andern müsse ein Verfahren bei der öffentlichen Auflage garantieren, dass die Akten nicht kopiert und weiterverbreitet werden. Dies ist nämlich verboten. Normalerweise können Interessierte die Unterlagen an einer Art Tresen unter Aufsicht einsehen. Damit ist sichergestellt, dass nichts vervielfältigt wird. Wenn die Akten per Mail verschickt werden, ist dies nicht mehr garantiert. 

Man habe sich nun für ein System entschieden, bei dem ein Gesuchsteller zuerst online ein Antragsformular ausfüllen muss. Darin versichert er unter anderem, dass er keine Kopien der Akten weiterleitet. Erst danach erhält er den Link, mit dem er die Unterlagen abholen kann. Dies sei eine Notlösung, sagt Nina Berner zur "NZZ". Das Amt für Baubewilligungen sei allerdings daran, eine andere, dauerhafte Lösung für ein Bewilligungsverfahren auf elektronischem Weg einzuführen.

Im «Tagblatt» sind am Mittwoch nun fast 40 Baugesuche ausgeschrieben, annähernd doppelt so viele wie bei der bisher letzten Ausschreibung am 18. März. Die Stadt Zürich verspricht im "NZZ"-Bericht, man werde versuchen, den Gesuchsstau rasch abzubauen.

Sven Sobernheim übt Kritik

Ganz ersichtlich ist laut dem Artikel allerdings immer noch nicht, warum das Ganze gut einen Monat gedauert hat. Eine Woche hätte eigentlich genügen sollen, äussert sich Sobernheim von der GLP kritisch. Die Stadt habe die entsprechende Plattform zum Austausch von Daten, und auch das rechtliche Problem hätte sich einfacher lösen lassen, meint er überzeugt. Man hätte zum Beispiel auch einfach den Grundeigentümer fragen können, ob er mit einer Publikation einverstanden sei. Das würde man wohl nicht für den Bau eines Gefängnisses wollen, aber bei einem neuen Gartenhäuschen wäre das sicher kein Problem, so Sobernheim. (pd./ls./ Foto: mai.)