Schwimmen im Zürcher Seebecken ist mit Gefahren und auch mit Verboten verbunden. Mittels Tafeln, Flyern und einem Videoclip sensibilisieren die Stadtpolizei Zürich und die Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) die Bevölkerung auf die Thematik Schwimmende und Kursschiffe.
Wie die Stadtpolizei mitteilt, kam es in der Vergangenheit im Zürcher Seebecken bei Schiffanlegestellen oder ausserhalb von markierten Schwimmbereichen wiederholt zu heiklen Situationen oder gar Unfällen zwischen Schwimmenden und Wasserfahrzeugen. Seit dem 8. Juli 2020 werden auf Hinweistafeln an Kursschiffstegen, auf Flyern und auf der Website der Stadtpolizei die geltenden Regeln in Erinnerung gerufen.
Es gilt folgendes zu beachten:
- Schwimmen im Umkreis von 100 Meter um Anlagestellen der Kursschifffahrt ist verboten
- Schwimmen Sie nie alleine und tragen Sie eine farbige Badekappe
- Schauen Sie voraus, denken Sie mit und verhindern Sie so Unfälle
Alle ausführlichen Informationen sind auf der Website der Stadtpolizei Zürich unter www.stadt-zuerich.ch zu finden. Dort sind auch ein Videoclip und der Flyer sowie Bilder der Hinweistafeln zu sehen. (pd.)