Neu werden zum bewaffneten Polizeidienst in der Stadt Zürich auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen. Die Ausschreibung für die Polizeischule, die nächstes Jahr startet, wird entsprechend angepasst. Dies entschied der Zürcher Stadtrat.
Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart hatte in den vergangenen Monaten geprüft, ob eine Person ohne Schweizer Bürgerrecht, aber mit der Niederlassungsbewilligung C, im bewaffneten Polizeidienst angestellt werden kann. Für Rykart soll die Polizei bürgernah sein und dazu gehört, dass sie ein Stück weit ein Abbild der Bevölkerung ist. Dem Entscheid des Stadtrats war ein Vorstoss von vier Gemeinderäten vorausgegangen, die alle Mitglieder des Arbeitskreises «Secondas Zürich» sind und sich für Mitsprache für Migrantinnen und Migranten in Ausbildung und Beruf einsetzen.Kopfschütteln löste der Stadtratsentscheid hingegen bei der SVP der Stadt Zürich aus. In einer Medienmitteilung betonte sie, dass ein genaues Kennen des Schweizerischen Systems und das Beherrschen der deutschen Sprache für den Polizeiberuf zwingend nötig seien. Als Polizist übe man nicht irgendeinen Beruf aus und die Polizei habe das Gewaltmonopol.
Plan B Assistenzdienst
Immerhin: Der Stadtratsentscheid beinhaltet, dass sich Anwärterinnen und Anwärter für die Polizeiausbildung im Laufe der zweijährigen Ausbildung vor der definitiven Anstellung einbürgern lassen müssen. Kommt es während dieser Zeit nicht zu einer Einbürgerung, können die Personen bei einer Eignung im polizeilichen Assistenzdienst oder beim Konsulatsschutz arbeiten. Dies lässt der Zürcher Stadtrat als Hintertüre verlauten. (red.)