Johann Willi ist der «Brückenbauer»

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Johann Konrad Willi – so heisst der Mann, der mit einer grosszügigen Spende die Tobelbrücke ermöglichen möchte. Er wurde am Dienstagnachmittag den Medien vorgestellt.

Johann Konrad Willi hofft auf eine Zustimmung der Küsnachterinnen und Küsnachter zur Richtplanrevision. Dank seiner privaten Spende könnte dann die Hängebrücke über das Küsnachter Tobel realisiert werden. Dies schreibt die Gemeinde Küsnacht in einer Medienmitteilung. Am Dienstagnachmittag (zu Redaktionsschluss dieser Zeitung) wurde der Name des Spenders publik gemacht und der spendefreudige Küsnachter zeigte sich erstmals öffentlich.

Als Andenken an die Gattin

Mit der Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr will die Gemeinde die raumplanerische Grundlage für eine Fusswegverbindung in Form einer Hängebrücke über das Küsnachter Tobel schaffen und demokratisch legitimieren lassen. Die Fussgängerbrücke würde die Ortsteile Itschnach und Allmend auf der Höhe des Schübelweihers verbinden. «Da Johann Konrad Willi die Realisierung der Brücke grosszügigerweise finanziert, entstehen für die Gemeinde lediglich die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Brücke», schreibt die Gemeinde weiter. Diese belaufen sich auf etwa 15 000 Franken pro Jahr.

Wie die Gemeinde mitteilt, fühle sich Johann Konrad Willi mit Küsnacht verbunden. Er spendiert die erstmaligen Investitionskosten für eine solche Fusswegverbindung im Andenken an seine Gattin. Willi freue sich, wenn mit dieser Fussgängerverbindung das trennende Küsnachter Tobel auf elegante Art überwunden würde und sich damit die Küsnachter Quartiere Allmend und Itschnach näherkommen.

Gemäss Medienmitteilung der Gemeinde Küsnacht sieht das Projekt des Ingenieur- und Planungsbüros «Basler und Hofmann AG» aus Zürich eine Spannbandbrücke mit einer Spannweite von rund 180 Metern vor. Die Brücke soll das Tobel in einer Höhe von etwa 46 Metern überqueren. Das Querprofil der Metalkonstruktion bestehe aus einem U-förmigen Rahmen aus feuerverzinkten Stahlprofilen. Mit einer Breite des Gehwegs von 1,40 Metern werde sichergestellt, dass sich zwei Personen wie auch Kinderwagen auf der Brücke kreuzen können. Der Boden wird mit einem trittfesten Lochblech ausgebildet. Dadurch ist die Rutschfestigkeit gewährleistet und die Durchsicht auf zehn Prozent beschränkt.

Keine Beleuchtung vorgesehen

Die Zugangswege seitens Schübelweiher und Allmend sollen im Zuge des Projekts aufgewertet und baulich angepasst werden. Damit wird die Brücke auch für Personen im Rollstuhl und mit Kinderwagen zugänglich. Auf der Fussgängerbrücke wird ein generelles Fahr- und Reitverbot herrschen. Velos dürfen über die Brücke gestossen werden. Die Seitenwände der Brücke werden zur Sicherheit der Fussgänger und Fussgängerinnen mit einem geflochtenen Netz geschlossen und einem Handlauf versehen. Aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ist keine Beleuchtung der Brücke vorgesehen.

Während der öffentlichen Auflage wurden vier schriftliche Einwendungen mit vier Änderungsanträgen sowie eine weitere schriftliche Stellungnahme mit einem Hinweis zur Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr eingereicht. Der Umgang mit den Einwendungen und Hinweisen aus der Bevölkerung ist dokumentiert und kann im Rahmen der Aktenauflage vor der Gemeindeversammlung eingesehen werden. Der Politische Themenabend vom 9. April bietet Küsnachterinnen und Küsnachtern die Gelegenheit, sich über das Gemeindeversammlungsgeschäft zu informieren. (pd./aj.)