Seit seiner Gründung betreibt der gemeinnützige Verein Balgrist Alterswohnungen im Quartier. An der Generalversammlung sollen die vereinseigenen Liegenschaften an die reformierte Kirchgemeinde übertragen werden.
Am 19. August hält der gemeinnützige Verein Balgrist seine jährliche Generalversammlung im lokalen Kirchgemeindehaus ab. Auf der Traktandenliste steht nebst den üblichen administrativen Geschäften auch die Abstimmung über einen Vermögensübertragungsvertrag zwischen dem Verein und der reformierten Kirchgemeinde Zürich. Konkret betrifft dieses Geschäft Alterswohnungen mit einem Gebäudeversicherungswert von rund 4,4 Millionen Franken, die der Verein bis anhin gemeinnützig betreibt.
Die Zusammenarbeit des Vereins mit der reformierten Kirche ist gemäss Vereinspräsident Ueli Affolter eine «bewegte Geschichte». So war die treibende Kraft hinter dem 1971 gegründeten Verein der reformierte Pfarrer Hansjürg Stückelberger, der von 1971 bis 1995 auch Präsident war. Zweck des Vereins ist gemäss den Statuten die Erstellung, Förderung oder Betreibung von Alterswohnungen im Quartier Balgrist, um darin Betagten für ihren Lebensabend ein Heim zu bieten. Die Kirche Balgrist unterstützte dieses Anliegen mit einem Darlehen von 200 000 Franken, welches der Verein aber mittlerweile zurückgezahlt hat. Insgesamt sind dank des Vereins Balgrist 19 Alterswohnungen entstanden, die im Juni 1979 erstmals bezogen wurden.
Vertrag tritt per sofort in Kraft
Damit die Schenkung der Liegenschaften an der kommenden Generalversammlung zustande kommt, ist eine Zweidrittelmehrheit unter den anwesenden Vereinsmitgliedern erforderlich. Der Vermögensübertrag scheint allerdings nur noch Formsache zu sein. So haben die beteiligten Parteien die Einzelheiten des entsprechenden Vertrags bereits im Voraus detailliert geregelt. «Wenn die Abstimmung angenommen wird, ist er direkt gültig», erklärt Affolter.
Mit dem Übertrag des Vereinsvermögens würde auch der Vereinszweck neu definiert. Die entsprechende Statutenänderung steht ebenfalls auf dem Programm der Versammlung vom 19. August. «Der weiterhin gemeinnützige Verein würde dann bis auf weiteres eine Art Aufsichtsrat bilden und prüfen, ob die Kirche die Liegenschaften gemäss einem gemeinsam definierten Vermietungsreglement – angelehnt an den bisherigen Vereinszweck – weiterbetreibt», sagt Affolter.