Das Areal mit der Franz-Garage ist nun bereit für den siebenstöckigen Neubau mit 68 Luxuswohnungen. Dabei liegt noch keine abschliessende Baufreigabe vor. Von einem Abbruch auf Vorrat will die Stadt aber nicht sprechen.
Die Franz AG ist eine Institution. 1913 gründete Franz Brozincevic das Unternehmen. Weil sein Familienname schwer aussprechbar war, machte er seinen Vornamen zum Firmennamen. Gross wurde Franz Brozincevic auch dank der Nutzfahrzeugherstellung FBW in Wetzikon. Doch eine der wichtigsten Standorte der Franz AG am Mythenquai 353 zügelte kürzlich an die Kalchbühlstrasse 40–44. Die Carwash-Anlage wurde ganz geschlossen. Grund: Auf dem Areal wird ein «siebenstöckiger Block mit 68 Luxuswohnungen» entstehen, so die Bezeichnung durch das Regionaljournal Zürich. Der geplante Grossbau erregte schon von Planungsbeginn an Aufsehen. Denn er grenzt direkt an die öffentliche Badewiese neben dem Gemeinschaftszentrum Wollishofen.
In den letzten Tagen nun wurden alle Garagenbauten abgebrochen. Somit ist alles bereit für den Baubeginn. Doch waren da nicht noch Rechtsstreitigkeiten beim Baurekursgericht im Gange? Denn gegen den Bauentscheid des Stadtrats von Zürich (7. Mai 2019) für eine Arealüberbauung wurde Einspruch erhoben. Besonders interessiert beobachtet Peter Wolfgang von Matt die Entwicklung. Der Wollishofer ist Initiant der «Besonnungsinitiative». Diese rechtsgültige Volksinitiative ist momentan beim Gemeinderat zur Beratung seiner Abstimmungsempfehlung hängig. Sie könnte noch 2021 vor das Volk kommen. Darin geht es um Bauvorhaben rund ums Seebecken. Die Initiative will «die bestehende Besonnung kompromisslos schützen. Das Seeufer darf nicht verbaut werden.» Für die Ersatzneubauten bei der Franz-Garage kommt das Anliegen zu spät, doch bei der Seilbahn der Zürcher Kantonalbank könnte es zum Stolperstein werden.
Doch zurück zur Franz AG. Warum erfolgte der Abbruch trotz hängigem Rechtsstreit? Ist das nicht ein Abbruch auf Vorrat, den die links-grüne Stadtregierung eigentlich ablehnt? Ein Sprecher des Hochbaudepartementes winkt ab: «Eine vorzeitige teilweise Baufreigabe im Rahmen der Auflagenbereinigung ist bei grösseren Bauprojekten durchaus eher die Norm als die Ausnahme. In diesem Fall betrifft sie wie erwähnt den Abbruch und die Altlastensanierung. Eine abschliessende Baufreigabe für den Neubau liegt bei diesem Projekt noch nicht vor.»