Für die Stadtratswahlen am 13. Februar liegt den Wahlunterlagen erstmals eine Liste mit allen Kandidierenden bei. Speziell ist, dass neben dem Beruf auch der Jahrgang aufgeführt ist. Warum die Beilage? Diese Zeitung hat nachgefragt bei Christina Stücheli, Leiterin Kommunikation und Informationsbeauftragte des Stadtrats.
Das erste Mal ist bei den Unterlagen zu den Stadtratswahlen eine Liste mit allen Kandidatinnen und Kandidaten dabei. Was erhofft sich die Stadt davon?
Die Stadtkanzlei registriert jeweils vor Majorzwahlen vermehrt Anrufe/Kontaktaufnahmen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die nach den Kandidierenden fragen. Das Beiblatt ist als eine zusätzliche Dienstleistung zu sehen.
Von wo kam der Anstoss für das Beiblatt?
Von der Stadtkanzlei aufgrund des oben geschilderten Phänomens: Es deutet auf einen Bedarf hin.
Worauf stützt die Stadt ihren Entscheid, Stimmen, welche inklusive nicht abgetrennten Beiblattes abgegeben wurden, für ungültig zu erklären?
Ich glaube, Sie interpretieren diesen Hinweis falsch. Er meint, dass das Beiblatt kein Wahlzettel ist. Wenn das Beiblatt zusammen mit einem gültig ausgefüllten Wahlzettel zurückgeschickt wird, werden die Stimmen auf dem Wahlzettel selbstverständlich berücksichtigt.
Alles klar, dann ist das kein Problem?
In einem anderen Kanton gab es einmal einen Fall, bei dem das Beiblatt offenbar so undeutlich gekennzeichnet war, dass viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur dieses Beiblatt verwendet haben.
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, dieses Beiblatt von Anfang an separat beizulegen?
Die Verbindung zu den Majorzwahlen erscheint uns wichtig. Es gibt darüber hinaus einige weitere lose Beilagen im Abstimmungskuvert, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein- und zugeordnet werden müssen.