BVK gewinnt Rechtsstreit um Retrozessionen

Zurück

Die Einbehaltung von Retrozessionen durch Vermögensverwalter ist gemäss bestehender Rechtsprechung ungerechtfertigt. Die BVK fordert derartige Provisionen deshalb konsequent von allen Vermögensverwaltern zurück. Dies zu Recht, wie ein aktuelles Urteil des Zürcher Handelsgerichts bestätigt, das der BVK 20 Millionen CHF zuspricht.
Retrozessionen sind eine Art von Vermittlungsprovisionen, welche Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensanlage neben der ordentlichen Verwaltungsgebühr zusätzlich von Finanzdienstleistern erhalten. Pensionskassen sind aufgrund der Höhe der verwalteten Vermögen besonders stark von dieser Praxis betroffen. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 sind solche Provisionen widerrechtlich. Die entsprechenden Vermögenswerte gehören dem Kunden – und im Falle einer Pensionskasse gehört dieses Geld grundsätzlich den Versicherten.
Die BVK fordert deshalb Retrozessionen und andere ungerechtfertigte Provisionen (wie etwa sogenannte «Kick-Backs») konsequent von allen beauftragten Vermögensverwaltern zurück. Im jüngsten Fall ist ein beauftragter Dienstleister nicht auf die Rückforderung der BVK von zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen eingegangen. Dies, obwohl kein legaler Anspruch auf die zusätzlichen Provisionen über die regulären und vereinbarten Mandatsgebühren hinaus bestand. Die BVK zog den Fall vor Gericht. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat nun zugunsten der BVK entschieden: Der Vermögensverwalter wird damit verpflichtet, die – rückwirkend über die vergangenen 10 Jahre – ungerechtfertigter Weise erhaltenen Retrozessionen in Höhe von 12,5 Millionen CHF sowie Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Millionen CHF zurückzuerstatten. Der Gesamtbetrag von 20 Millionen CHF kommt vollumfänglich den Versicherten der BVK zugute.
 
Mit diesem Urteil können die BVK und ihre Versicherten zufrieden sein: Ihre Interessen konnten gewahrt und die entsprechenden Vermögenswerte zurückgefordert werden. Dies ist eine von vielen Massnahmen der BVK, die bereits sehr tiefen Vermögensverwaltungskosten von 16 Rappen pro 100 Franken Vorsorgevermögen weiterhin tief zu halten respektive noch weiter zu senken. Die entsprechende Kennzahl «TER OAK» liegt bei der BVK dank einer äusserst effizienten Bewirtschaftung nämlich bei 0,16% und damit wesentlich tiefer als der Durchschnitt der Pensionskassen (Durchschnitt gemäss Swisscanto PK-Studie 2017: 0,49%).Gleichzeitig ist das erneute Urteil gegen die ungerechtfertigte Einbehaltung von Retrozessionen ein klares Signal an Vermögensverwalter, die eine derartige Praxis weiterhin verfolgen: Das bestehende Bundesgerichtsurteil wurde damit bestätigt und der Anspruch von Vermögensverwaltungskunden auf eine faire Behandlung gestärkt.
 
Über die BVK
Die BVK ist mit knapp 119'000 Versicherten die grösste Pensionskasse der Schweiz. Sie ist eine privatrechtliche Stiftung. Über 450 Arbeitgeber regeln die Personalvorsorge über die BVK. 60% der Versicherten arbeiten in den Branchen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Transport sowie Verwaltung. Die restlichen 40% sind Angestellte des Kantons Zürich. Die BVK verwaltet ein Anlagevermögen von über 33 Mrd. Franken. In den letzten fünf Jahren erwirtschaftete sie eine überdurchschnittliche jährliche Rendite von 5,5%. Die Kasse hat sehr tiefe Vermögensverwaltungskosten von 16 Rappen pro 100 Franken Vorsorgevermögen (TER OAK: 0,16%) und unterdurchschnittliche Verwaltungskosten von 115 Franken pro versicherte Person (Durchschnitt gemäss Swisscanto PK-Studie 2017: 337 Franken). (pd.)