Windenergie erzeugen auf dem Küsnachter Berg? Noch bevor der Kanton mit der Planung beginnt, will die SVP-Ortspartei einen Riegel schieben und reicht eine Einzelinitiative ein: Gefordert sind 700 statt nur 300 Meter Abstand zu Wohnhäusern.
Der Küsnachter Berg gehört laut Kanton zu einem von 46 Gebieten in Zürich, in denen künftig Windräder für die Energie aufkommen könnten. Vergangene Woche hat die Küsnachter Kantonsrätin Nina Fehr Düsel (SVP) eine Einzelinitiative auf der Gemeinde eingereicht, die einen «Mindestabstand von Windrädern» fordert. Zusammen mit ihren Parteikollegen Nicolas Bandle (Ortspräsident), Lilly Otth (Vorstand und Gemeinderatskandidatin) und York Peter Meyer (Vorstand) sowie weiteren Vorstandsmitgliedern will sie sicherstellen, dass beim bevorstehenden Plangenehmigungsverfahren des Kantons die Mitspracherechte der Gemeinden nicht ausgehebelt werden.
Drei auf dem Küsnachter Berg
«Der Regierungsrat möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von zirka 235 Metern Höhe aufstellen», sagt Fehr Düsel, «drei davon sind laut Grundlagenpapier auf dem Küsnachter Berg vorgesehen. Doch solch gigantische Windkraftanlagen sind eine Gefährdung und eine Belästigung für die Bewohner und Tiere», findet sie. Solarenergie auf Dächern mache mehr Sinn. Deshalb fordert die Küsnachter SVP-Ortspartei, dass die kommunale Bau- und Zonenordnung bis Ende 2024 ergänzt wird und die Gemeinde einen Abstand zwischen einer Windenergieanlage ab 30 Metern Nabenhöhe zu einer Liegenschaft von mindestens 700 Metern festschreiben soll. Bis anhin waren es lediglich 300 Meter.
«Die Aktion ist nicht von der kantonalen SVP koordiniert», sagt Lilly Otth auf die Bemerkung hin, dass zur gleichen Zeit auch in Stäfa und Hombrechtikon die SVP-Ortsparteien ähnliche Initiativen bei ihren Gemeinden eingereicht haben. Zudem sei die Windenergie nicht die einzige alternative Energiequelle – deren Bereitstellung das Stimmvolk notabene erst gerade vorletztes Wochenende per Annahme des Energiegesetzes gefordert hat. Otth: «Wir sind nicht generell gegen Windenergie. Aber gerade auf dem Küsnachter Berg macht sie wenig Sinn, weil es zu wenig stark windet.»
Und York Peter Meyer führt aus, dass die gigantischen Windkraftanlagen – heute bis zu 300 Meter hoch – durch beispielsweise Eiswurf auch tatsächlich eine Gefahr für zu nahe gebaute Häuser und Menschen darstellen können. «Das sind gigantische Anlagen, die auch Zufahrtsstrassen bedingen, die in ein Naherholungsgebiet wie den Küsnachter Berg massiv eingreifen würden», so Meyer. Ob die Initiative allerdings rechtsgültig ist, heisst in diesem Fall vor allem nicht gegen übergeordnetes Gesetz wie kantonales oder Bundesrecht verstösst, wird in den nächsten drei Monaten von der Gemeinde abgeklärt.
«Zur Zeit völlig offen»
Wie realistisch es ist, dass dereinst überhaupt Windräder auf dem Küsnachter Berg stehen werden, ist laut Gemeindeschreiberin Catrina Erb Pola nach Einschätzung des Gemeinderats «zurzeit völlig offen». Fest steht: Im Grundlagenbericht «Windenergie Kanton Zürich» vom Dezember 2022 wurden Teile des Küsnachter Gemeindegebiets als Windenergiepotenzialgebiete qualifiziert. Aber, so Erb Pola: «Im Frühling 2023 teilte das zuständige Kantonale Amt mit, diese Gebiete würden nicht länger als Windenergiepotenzialgebiete eingestuft.»
Entwarnung also mit oder ohne Initiative? Erb Pola relativiert: «Die Einschätzung des Amtes ist eine vorläufige.» Und letztlich sei es auch nicht das Amt, welches entscheide.
Zur Zeit ist also alles offen. Klar ist: Falls die Einzelinitiative für gültig erklärt wird, kommt sie frühestens im Dezember 2023, eher aber im Juni 2024 zur Abstimmung. Erb Pola betont: «Die Initiative wurde in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Der Gemeinderat würde bei Annahme der Initiative eine Umsetzungsvorlage ausarbeiten und diese zur Abstimmung unterbreiten.»