Am Samstag, 20. März, öffnet das Ortsmuseum Albisrieden seine Türen zur Sonderausstellung rund um Holz und Bäume. Sie hätte vor einem Jahr eröffnet werden sollen, doch die Pandemie machte den Veranstaltern einen Strich durch die Rechnung.
Heuer haben Albisrieder und Gäste endlich die Möglichkeit, die «hölzerne Ausstellung» auf sich wirken zu lassen. Anschaulich werden Bäume und Hölzer dargestellt, ebenso Themen wie die Albisrieder Sägemühle, der Waldbesitz der alten Gemeinde und das Holzgewerbe in Albisrieden.
Der Wald als kostbares Gut
Die Sonderausstellung wurde ursprünglich von Oscar Bamert, Obmann des Ortsmuseums Unterengstringen, zusammengestellt und vom Team des Ortsmuseums Albisrieden ergänzt. Schrifttafeln beleuchten die Holzarbeiten von früher und heute. Ein handschriftlicher Auszug aus dem Sägebuch der Mühle Albisrieden datiert vom Juli 1912, erinnert an anno dazumal. Zudem sind Bilder vom Pflanzen der Obstbäume auf der Rossacherwiese hinter dem Ortsmuseum im Jahre 1997 in der Ausstellung präsent. Ferner gibt es Gegenstände aus Holz zu bestaunen wie ein Fass oder eine Kette aus Holzperlen.
Wälder sind wertvolle Erholungsgebiete. Die Bäume spenden nicht nur Schatten, sie stossen auch Sauerstoff aus. Bäume speichern Wasser, stützen Abhänge und bewahren diese vor dem Rutschen. Zu den Exponaten gehören ein von Hansruedi Hess aus Eibenholz vom Uetliberg gefertigtes Uralphorn, ein Hocker und andere aus dem gleichen Holz gefertigte Gegenstände. Die Ausstellung beleuchtet aber auch das Thema Fichte und Esche im Klimawandel.
Hölzer von Bäumen runden die Sonderausstellung ab. Es ist erstaunlich, wie sich das Holz eines Baumes, wenn er krank oder verletzt ist, verändern kann. Ein Mistelzweig, ein Halbschmarotzer, welcher auf Bäumen gedeiht, wird im Ortsmuseum ebenfalls präsentiert.
Ortsmuseum Albisrieden, Triemlistrasse 2. Offen jeweils von 13.30 bis 16 Uhr. Wiedereröffnung am Samstag, 20. März. Weitere Öffnungszeiten: Sonntag, 21. März, Wochenende vom 10./11. April, Sonntag, 2. Mai. Zum Schutzkonzept gehört die Maskenpflicht.