Haussegen hängt schief an der Schiedhaldenstrasse

Erstellt von Manuela Moser |
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Geplantes Tempo 30 auf der Hauptachse erhitzt die Gemüter. Die Frist läuft bis 13. November. Eine Beschwerde machen sicher der Gewerbeverein, die SVP und Hans-Peter Amrein.

Die Geschichte begann einfach und simpel, nämlich mit einem Inserat der kantonalen Baudirektion, publiziert am 12. Oktober, unter anderem auch im «Küsnachter»: Im Zuge der Sanierung der Schiedhaldenstrasse (Baubeginn: Frühling 2024, Kostenpunkt: 4,55 Millionen Franken) soll «im Einvernehmen mit der Gemeinde Küsnacht» aus Lärmschutzgründen die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. Beschwerdefrist: 30 Tage. Sie läuft am 13. November ab.

Ein Fehler und ein Kurzschluss

Dann aber wurde es kompliziert, denn das Inserat enthielt eine Falschinformation: Die Gemeinde Küsnacht hatte nämlich nie Ja gesagt zu dieser Temporeduktion, vielmehr ihre Bedenken angemeldet (siehe Nachgefragt unten mit Gemeinderat Claudio Durisch und Thomas Maag von der Baudirektion). Schliesslich – so die Argumentation auch des Gewerbevereins Küsnacht, der zusammen mit der örtlichen SVP beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen wird – handelt es sich bei der Schiedhaldenstrasse nicht um irgendeine Quartierstrasse, sondern um eine Hauptachse, anders gesagt eine wichtige Verbindungsachse, um von Itschnach ins Dorf zu gelangen.

Richtig Dampf bekam die Sache aber, als ein Bürger – alt Kantonsrat Hans-Peter Amrein (parteilos, ehemals SVP) – gleich nach Sichtung des Inserats selbst aktiv wurde: Er lancierte ein Flugblatt und verteilte es an alle Küsnachter Haushalte. Darin beschuldigt er die Gemeinde der Inaktivität. Es handelt sich allerdings um eine Kantonsstrasse und grundsätzlich bestimmt der Kanton, dennoch: Alle Küsnachterinnen und Küsnachter erinnern sich an den Kreisel-Fall beim Coop – auch eine Angelegenheit des Kantons –, den das Bürgerforum damals mittels einer ­Petition praktisch im Alleingang zu Fall brachte. Auch wetterte er über das Wegsehen der Presse, namentlich auch über den «Küsnachter». Fest steht, dass Amrein mittels seiner gegründeten Bürgeraktion eine Beschwerde machen wird.

Was bleibt

Die Frage bleibt: Warum äusserte sich die Gemeinde nicht sogleich nach Publikation des Inserats und klärte den Fehler auf? Und: Was wird die Gemeinde gegen das ungewollte Tempo 30 unternehmen? Für Tiefbauvorsteher Claudio Durisch (parteilos) ist klar: «Der Fehler liegt beim Kanton, folglich obliegt auch die Auf­klärung darüber ihm.» Die Gemeinde sei aber am Prüfen, ob sie gegen das verhängte Tempo vorgehen werde.

Die frisch gewählte Nationalrätin aus Küsnacht, Nina Fehr Düsel (SVP), findet klare Worte: Ihrer Meinung nach kann sich die Gemeinde sehr wohl wehren, auch wenn es sich um eine Kantonsstrasse handelt. «Die Schiedhaldenstrasse ist eine Hauptachse. Und für die Einwohner von Küsnacht ist es ein grosses Anliegen, dass man auf den Hauptachsen vorwärtskommt.»

Unter dem Deckmantel der derzeit geltenden Lärmschutzvorschriften, die nach Meinung von Fehr Düsel zu tief liegen, ortet die Küsnachterin nämlich eine Gefahr. Viele Strassen – so beispielsweise auch die örtliche Seestrasse oder die Alte Landstrasse – könnten als zu «lärmig» eingestuft werden, würden man denn nur Messwerte verlangen. Deshalb weiss sie schon jetzt: «In Bern werde ich sicher an den Lärmschutzvorschriften arbeiten. Diese dürfen nicht überall vorgeschoben werden. Sinn machen sie nur auf Quartierstrassen.» Zur Kommunikationsform der Gemeinde äussert sie sich ebenfalls kritisch: «Die Information an die Bevöl­kerung kam leider sehr spät.» Deshalb schrieb auch sie einen Leserbrief an den «Küsnachter», der abgedruckt wurde. Darin stand: «Es ist wichtig, dass die ­Bürger informiert werden, wie sie sich wehren können.» Ihrer Meinung nach müssen andere Massnahmen als nur Tempo 30 geprüft werden, beispielsweise Lärmschutzfenster oder Flüsterbeläge.

Tempo 30 und Flüsterbelag

Für Thomas Maag von der kantonalen Baudirektion ist diese Forderung aber schon erfüllt. Auf Nachfrage bestätigt er, dass gleichzeitig mit der Temporeduktion auf der Schiedhaldenstrasse auch ein Flüsterbelag eingesetzt wird. Zudem seien es lediglich 700 Meter Strassenabschnitt, die von der Temporeduktion betroffen seien – konkret der Abschnitt ab dem Buckwiesrank bis zum Schiedhaldenkreisel; saniert wird allerdings die ganze Strecke zwischen dem Chusenbach und dem Buckwiesrank. «Die 700 Meter mit Tempo 30 machen einen theoretischen Zeitverlust von 30 Sekunden aus», relativiert Maag. «Theoretisch deshalb», präzisiert er, «weil es in einigen Kurven heute schon schwierig ist, diese mit 50 km/h zu passieren.»

Ein einzelner Anwohner

Viel Lärm also um nichts? Könnte man fast sagen, auch wenn man schaut, warum die geplante Temporeduktion auf der Schiedhaldenstrasse überhaupt zum Thema wurde. Der Ursprung liegt nämlich bei einem Anwohner, der im Zuge der dort geplanten Radstreifen bereits zu ­einem früheren Zeitpunkt Einspruch erhoben hat. Der Regierungsrat hiess dieses rechtliche Begehren teilweise gut. Nina Fehr Düsel findet das nicht richtig: «Wegen eines einzelnen Anwohners kann man nicht einfach Tempo 30 einführen, die Schiedhaldenstrasse ist schliesslich keine kleine Quartierstrasse.» Zudem erfolge eine Entschädigung sowieso schon. Und: «Ich habe selber lange auch an einer Hauptachse gewohnt, man gewöhnt sich an den Verkehrslärm und weiss ja auch, was einen erwartet, wenn man dorthin zieht.»

Der Küsnachter Gemeinderat versteht die Haltung des Gewerbes. «Durch die Temporeduktion wird der Weg ins Küsnachter Dorf umständlicher und ein Bevölkerungsanteil könnte für Einkäufe nach Zumikon ausweichen», befürchtet Gemeinderat Claudio Durisch.

 

Nachgefragt mit Claudio Durisch, Tiefbauvorstand Küsnacht

«Wir prüfen aktuell, ob wir uns wehren»

Das Inserat des Kantons war fehlerhaft. Ging es überhaupt über das Pult der Gemeinde?

Die Aussage «im Einverständnis mit der Gemeinde» basiert auf einem Fehler in der Vorlage des Kantons. Da es sich um eine Publikation des Kantons handelte, hatte die Gemeinde davon vorgängig keine Kenntnis. Sie wusste zu diesem Zeitpunkt nicht einmal, dass der Regierungsrat das Projekt festgesetzt hatte.

Wie gedenken Sie als Gemeinde aufzuklären?

Da der Fehler beim Kanton liegt, obliegt ihm folglich auch die Aufklärung darüber. Die Gemeinde hat dieses Anliegen beim Kanton deponiert.

Was ist also die wahre Haltung des Gemeinderats zum vorliegenden Beschluss?

Die Gemeinde Küsnacht hat gegenüber dem Kanton klar geäussert, dass sie Tempo 30 auf der Schiedhaldenstrasse nicht gut findet.

Wie wird sich der Gemeinderat dann gegen den Beschluss wehren?

Dies wird aktuell geprüft.

Warum hat die Gemeinde im Vorfeld nicht die Parteien konsultiert und ihre Einstellung abgeholt?

Die betroffene Strasse ist eine Kantonsstrasse und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Baudirektion des Kantons Zürich. Ursprünglich plante der Kanton beim Projekt keine Temporeduktion, weshalb es für die Gemeinde keine Veranlassung für weitere Massnahmen gab.

Warum hat die Gemeinde nicht früher über die Auflage informiert? Die Frist für eine Einsprache ist jetzt sehr kurz.

Wie gesagt: Es ist ein Projekt des Kantons, weshalb dieser und nicht die ­Gemeinde die Öffentlichkeit über die Auflage informieren muss. Überdies wurde die Gemeinde vorgängig gar nicht darüber informiert, wann der Regierungsrat das Projekt festsetzt und wann die Publikation der Verkehrsanordnung erfolgt. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist allerdings eine gesetzliche und damit unabänderliche Frist. Wäre die Anordnung früher publiziert worden, wäre einfach die Frist früher abgelaufen.

Die national festgelegten Lärm­schutzwerte sollen so tief angesetzt sein, dass es eigentlich auf jeder stark befahrenen Strasse zu Tempo 30 kommen könnte.

Die Gemeinden und der Kanton haben keinen Einfluss auf die nationale Lärmschutzgesetzgebung. Tatsache ist, dass viele Menschen unter dem zunehmenden Verkehrslärm leiden. Auf Hauptverkehrsachsen ist die Einführung von Tempo-30-Zonen aber sicher nicht wünschenswert. Um den Lärm an der Quelle nebst dem Einbau von lärmarmen Belägen anderweitig zu bekämpfen, könnte der Bund beispielsweise strengere Reifenvorschriften erlassen.

Nachgefragt

«Im Inserat war ein Stehsatz-Fehler»

In Ihrem Inserat in der Lokalpresse vom 12. Oktober im «Küsnachter» schreiben Sie, der Beschluss sei «im Einvernehmen mit der Gemeinde Küsnacht» erfolgt. Dies stimmt nicht. Der Gemeinderat ist gegen Tempo 30. Warum dieser Fehler?

Der Fehler ist dem Stehsatz in der Inseratevorlage geschuldet.

Warum korrigierte der Kanton den Fehler nicht sogleich mit einer Pressemitteilung oder einem Inserat?

Weil der Fehler keinen Einfluss auf den Inhalt der Verfügung hat, in ­deren Zentrum Tempo 30 auf der Schiedhaldenstrasse steht und nicht die Haltung des Gemeinderats.

Ein Bürger beschuldigt in einem Flugblatt Gemeindepräsident Markus Ernst und die Gemeindeschreiberin namentlich. Stimmt es, dass er um das Missverständnis mit der Gemeinde wusste und das Flugblatt trotzdem lancierte?

Wir haben Hans-Peter Amrein jedenfalls auf seine Nachfrage hin am Montag, 16. Oktober, um 16.30 Uhr in einem Mail darüber informiert, dass der Einschub «im Einvernehmen mit der Gemeinde» nicht zutrifft.

Die Schiedhaldenstrasse ist eine Hauptachse. Gäbe es nicht andere Massnahmen zur Lärmreduktion, Stichwort Flüsterbelag oder Lärmschutzfenster?

Die schweizweit gültige Lärmschutzverordnung und die damit verbundene Rechtsprechung verlangen, dass der Strassenlärm an seiner Quelle bekämpft werden muss. Das geschieht an der Schiedhaldenstrasse durch eine Tempo­reduktion in Verbindung mit dem Einbau eines lärmarmen Belags. Lärmschutzfenster sind nur eine Ersatzmassnahme.

Hauptachsen sind da, damit man vorwärtskommt. Anders gefragt: Sind die Lärmschutzwerte nach Meinung des Kantons zu tief?

Im Kanton Zürich sind auch aus­serhalb der Städte Zürich und Winterthur einige Streckenabschnitte mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen in Planung. Die jeweiligen Beschlüsse basieren auf Einzelfallbeurteilungen aufgrund von Verkehrs- und Lärmgutachten und/oder auf dem Wunsch von Gemeinden, den Verkehr siedlungsver­träglicher zu gestalten. Die politische Frage bei Tempo 30 ist eine Frage der Gewichtung von Inte­ressen. Es stehen auf der einen Seite der Schutz der Anwohnenden vor gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen, die Attraktivität von Ortszentren und die Reduktion von schweren Unfällen, und auf der anderen Seite das rasche Vorwärtskommen von Verkehrsteilnehmenden. Je nachdem, was höher gewichtet wird, fällt die Entscheidung anders aus.

 

Nachgefragt mit Thomas MaagStv. Leiter Kommunikation, Baudirektion Zürich

Nachgefragt

«Wir prüfen aktuell, ob wir uns wehren»

Das Inserat des Kantons war fehlerhaft. Ging es überhaupt über das Pult der Gemeinde?

Die Aussage «im Einverständnis mit der Gemeinde» basiert auf einem Fehler in der Vorlage des Kantons. Da es sich um eine Publikation des Kantons handelte, hatte die Gemeinde davon vorgängig keine Kenntnis. Sie wusste zu diesem Zeitpunkt nicht einmal, dass der Regierungsrat das Projekt festgesetzt hatte.

Wie gedenken Sie als Gemeinde aufzuklären?

Da der Fehler beim Kanton liegt, obliegt ihm folglich auch die Aufklärung darüber. Die Gemeinde hat dieses Anliegen beim Kanton deponiert.

Was ist also die wahre Haltung des Gemeinderats zum vorliegenden Beschluss?

Die Gemeinde Küsnacht hat gegenüber dem Kanton klar geäussert, dass sie Tempo 30 auf der Schiedhaldenstrasse nicht gut findet.

Wie wird sich der Gemeinderat dann gegen den Beschluss wehren?

Dies wird aktuell geprüft.

Warum hat die Gemeinde im Vorfeld nicht die Parteien konsultiert und ihre Einstellung abgeholt?

Die betroffene Strasse ist eine Kantonsstrasse und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Baudirektion des Kantons Zürich. Ursprünglich plante der Kanton beim Projekt keine Temporeduktion, weshalb es für die Gemeinde keine Veranlassung für weitere Massnahmen gab.

Warum hat die Gemeinde nicht früher über die Auflage informiert? Die Frist für eine Einsprache ist jetzt sehr kurz.

Wie gesagt: Es ist ein Projekt des Kantons, weshalb dieser und nicht die ­Gemeinde die Öffentlichkeit über die Auflage informieren muss. Überdies wurde die Gemeinde vorgängig gar nicht darüber informiert, wann der Regierungsrat das Projekt festsetzt und wann die Publikation der Verkehrsanordnung erfolgt. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist allerdings eine gesetzliche und damit unabänderliche Frist. Wäre die Anordnung früher publiziert worden, wäre einfach die Frist früher abgelaufen.

Die national festgelegten Lärm­schutzwerte sollen so tief angesetzt sein, dass es eigentlich auf jeder stark befahrenen Strasse zu Tempo 30 kommen könnte.

Die Gemeinden und der Kanton haben keinen Einfluss auf die nationale Lärmschutzgesetzgebung. Tatsache ist, dass viele Menschen unter dem zunehmenden Verkehrslärm leiden. Auf Hauptverkehrsachsen ist die Einführung von Tempo-30-Zonen aber sicher nicht wünschenswert. Um den Lärm an der Quelle nebst dem Einbau von lärmarmen Belägen anderweitig zu bekämpfen, könnte der Bund beispielsweise strengere Reifenvorschriften erlassen.

Nachgefragt

«Im Inserat war ein Stehsatz-Fehler»

In Ihrem Inserat in der Lokalpresse vom 12. Oktober im «Küsnachter» schreiben Sie, der Beschluss sei «im Einvernehmen mit der Gemeinde Küsnacht» erfolgt. Dies stimmt nicht. Der Gemeinderat ist gegen Tempo 30. Warum dieser Fehler?

Der Fehler ist dem Stehsatz in der Inseratevorlage geschuldet.

Warum korrigierte der Kanton den Fehler nicht sogleich mit einer Pressemitteilung oder einem Inserat?

Weil der Fehler keinen Einfluss auf den Inhalt der Verfügung hat, in ­deren Zentrum Tempo 30 auf der Schiedhaldenstrasse steht und nicht die Haltung des Gemeinderats.

Ein Bürger beschuldigt in einem Flugblatt Gemeindepräsident Markus Ernst und die Gemeindeschreiberin namentlich. Stimmt es, dass er um das Missverständnis mit der Gemeinde wusste und das Flugblatt trotzdem lancierte?

Wir haben Hans-Peter Amrein jedenfalls auf seine Nachfrage hin am Montag, 16. Oktober, um 16.30 Uhr in einem Mail darüber informiert, dass der Einschub «im Einvernehmen mit der Gemeinde» nicht zutrifft.

Die Schiedhaldenstrasse ist eine Hauptachse. Gäbe es nicht andere Massnahmen zur Lärmreduktion, Stichwort Flüsterbelag oder Lärmschutzfenster?

Die schweizweit gültige Lärmschutzverordnung und die damit verbundene Rechtsprechung verlangen, dass der Strassenlärm an seiner Quelle bekämpft werden muss. Das geschieht an der Schiedhaldenstrasse durch eine Tempo­reduktion in Verbindung mit dem Einbau eines lärmarmen Belags. Lärmschutzfenster sind nur eine Ersatzmassnahme.

Hauptachsen sind da, damit man vorwärtskommt. Anders gefragt: Sind die Lärmschutzwerte nach Meinung des Kantons zu tief?

Im Kanton Zürich sind auch aus­serhalb der Städte Zürich und Winterthur einige Streckenabschnitte mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen in Planung. Die jeweiligen Beschlüsse basieren auf Einzelfallbeurteilungen aufgrund von Verkehrs- und Lärmgutachten und/oder auf dem Wunsch von Gemeinden, den Verkehr siedlungsver­träglicher zu gestalten. Die politische Frage bei Tempo 30 ist eine Frage der Gewichtung von Inte­ressen. Es stehen auf der einen Seite der Schutz der Anwohnenden vor gesundheitsschädigenden Lärmbelastungen, die Attraktivität von Ortszentren und die Reduktion von schweren Unfällen, und auf der anderen Seite das rasche Vorwärtskommen von Verkehrsteilnehmenden. Je nachdem, was höher gewichtet wird, fällt die Entscheidung anders aus.