Gemeinde behält die Alterszentren im Besitz

Erstellt von Manuela Moser |
Zurück

Voraussichtlich im März 2023 stimmt die Küsnachter Bevölkerung über die Auslagerung des  Altersbereichs in eine gemeinnützige AG ab. Auch die Gegeninitiative kommt zur Abstimmung. 

Der Gemeinderat Küsnacht blickt in die ­Zukunft der Alters- und Gesundheitsver­sorgung. Und setzt auf den Dialog mit der Bevölkerung, deshalb hat er in den vergangenen Wochen verschiedene öffentliche Dialogabende zur geplanten Verselbst­ständigung des Altersbereichs in eine ­gemeinnützige AG durchgeführt (der «Küsnachter» berichtete). Nun ist das erste Ergebnis spruchreif: Die Gemeinde Küsnacht soll Eigentümerin aller Grundstücke bleiben, betroffen sind die drei Areale der ­Alters- und Gesundheitszentren Tägerhalde, Wangensbach und Tägermoos. 

Im Baurecht abgeben

«Schon beim Erarbeiten des Alterskonzepts 2014, bei dem 50 Personen mitgearbeitet haben, kristallisierte sich als Hauptwunsch der Bevölkerung heraus, dass die Altersversorgungszentren nicht in fremde Hände gegeben werden», so Gesundheitsvorste­herin Susanna Schubiger (GLP). Dieser Wunsch sei auch an den Dialogabenden deutlich geworden. «Deshalb wurde in ­einem ersten Schritt das Gesundheitsnetz Küsnacht entwickelt, und jetzt folgt in ­einem zweiten Schritt die passende Rechtsform, damit sich das Gesundheitsnetz als Gemeindebetrieb weiterentwickeln kann», so Schubiger weiter. 

Blick zurück: Das Gesundheitsnetz Küsnacht wurde vor rund einem Jahr gegründet, weil sich der Altersbereich in den nächsten Jahren gerade auch wegen der steigenden Zahl an betagten Leuten rasant verändern wird. Auch stösst die bestehende Organisation laut Schubiger bereits heute an ihre Grenzen. «Aus der Position der Stärke heraus», so Schubiger, wollte man die Zukunft planen und koordinierte alle Altersangebote unter einem Dach, eben der Gesundheitsnetz AG. Nun braucht dieses Gebilde eine geeignete Rechtsform. Nach Ansicht des Gemeinderats ist es die Auslagerung des Altersbereichs in eine gemeinnützige AG. Bei der genauen Ausgestaltung und auch für alle zukünftigen strukturellen Änderungen der AG soll die Bevölkerung mitreden und mitentscheiden.

«In einem nächsten Schritt finden nun die Anhörungen der verschiedenen politischen Parteien statt», sagt Gemeinderätin Schubiger. Ziel sei es, dass die Vorlage von der Bevölkerung geprägt und von der Politik gestützt sei. Mitte November sollen dann die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Parteien vorliegen. Die definitive Vorlage wird den Stimmberechtigten dann Anfang 2023 vorgestellt. 

Kein genügender Einbezug

Gegen die Auslagerung des Altersbereichs in eine gemeinnützige AG ist eine Gruppe von Küsnachtern. Zehn an der Zahl haben die Einzelinitiative «Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft – Altsein geht alle an» unterzeichnet. Nun ist sie gutgeheissen worden. «Wir sind der Meinung, dass es an der Urne eine Alternative zum gemeinderätlichen Vorschlag braucht», sagt Alexander Borbély, Mitunterzeichner der Initiative und früher als Professor in der Forschung des UZH tätig. «Uns stört neben dem Inhalt der Vorlage die Art und Weise, wie die neue Organisationsstruktur kommuniziert wurde, nämlich top down.» Es hätte keine grundsätzliche Diskussion ­gegeben, und der Bevölkerung sei an den Dialogabenden eine beschlossene Sache ­lediglich noch erklärt worden. Dass dem Gemeinderat strategische Kompetenzen zustehen, will er nicht abstreiten. Doch in diesem Fall fehle die Notwendigkeit einer Neuorganisation. «Es läuft ja alles gut im Moment.»

Gemeinderat lehnt Initiative ab

Der Gemeinderat lehnt die Einzelinitiative ab. Sein Argument: «Die Komplexität des Alters- und Gesundheitsbereichs nimmt laufend zu. Damit die Gemeinde die hochstehende Qualität der Altersversorgung für die Küsnachter weiterhin garantieren kann, muss künftig auch das strategische Führungsorgan des Gesundheitsnetzes über vertiefte Fachkenntnisse verfügen.» Dies könne bei einem Verwaltungsrat ­sichergestellt werden. Die Zuständigkeit einer vom Volk gewählten Kommission für das Gesundheitsnetz – so wie es die Einzelinitiative analog zur Schulpflege vorsieht – hätte hingegen zur Folge, dass ein vor­wiegend nach politischen Kriterien und Parteistärken zusammengesetztes Gremium die strategische Führung dieses ­Bereichs innehätte. Dies würde die Qualität des Gesundheitsangebotes für ältere Menschen auf längere Sicht verringern. Die ­Bedenken der Initianten, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte durch die Verselbstständigung geschwächt würden, sind nach Auffassung des Gemeinderates unbegründet. Die Vorlage zur Verselbstständigung sieht vor, dass die Bevölkerung weiterhin über die Rahmenbedingungen im Altersbereich entscheidet, insbesondere über den Zweck, die Finanzierung, die Eigentumsverhältnisse sowie über das Land.

Das letzte Wort werden die Stimmberechtigten haben, voraussichtlich kommen die beiden Vorlagen im März 2023 an die Urne.