Doch noch das Aus für Tobelbrücke?

Erstellt von Manuela Moser |
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Das Hin und Her um die geplante Hängebrücke über das Küsnachter Tobel geht weiter. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz stuft auch die kürzere und weiter talaufwärts verschobene Variante als einen zu störenden Fremdkörper ein.

Hätte das der inzwischen verstorbene Spender gewusst – Johann Konrad Willi, der grosszügige Küsnachter Gönner hinter dem Projekt: Mit über einer Million Franken wollte er schon zu seinen Lebzeiten, genauer gesagt im Jahr 2017, diese Brücke der Gemeinde schenken. Sie sollte die beiden Quartiere Itschnach und Allmend miteinander verbinden und allen Freude bringen. Auch die Küsnachter Stimmberechtigten sagten damals Ja zum Vorhaben. Doch nun generiert das geplante Verbindungselement eigentlich nur noch Entzweiung.

«Immer noch ein Fremdkörper»

Noch Anfang Juni standen die Zeichen gut. Es sollte vorwärtsgehen: Die Gemeinde hatte die Pläne mit Hilfe von zwei Ingenieurbüros überarbeitet und die Brücke weiter talaufwärts verschoben, zudem würde sie kürzer werden. Statt 180 Meter nur noch 140 Meter, wie der damalige Tiefbauvorsteher Walter Matti (parteilos) dieser Zeitung erklärte. Doch nun toleriert die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) auch die neue Variante nicht.  

«Auch diese Fussgängerbrücke ist nicht landschaftsverträglich», heisst es in der aktuellen Medienmitteilung. Denn am neuen Standort würden die Schutzziele des Küsnachter Tobels ebenfalls erheblich verletzt. Dieses Tobel ist seit 1980 im kantonalen Inventar der Landschaftsschutzobjekte aufgeführt. Die geplante Brücke werde zu einer Nutzungsintensivierung führen, verbunden mit einer Beeinträchtigung der Wildtiere . Und: «Die Brücke bleibt ein auffallendes technisches Bauwerk und ein Fremdkörper im ansonsten naturnahen Tobel.» Zuletzt wird die SL-FP ganz deutlich und fordert die Gemeinde Küsnacht auf, «auf die weitere Planung einer Brücke über das Küsnachter Tobel zu verzichten». Dabei stützt sie ihre Argumentation auf ein Gutachten der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) und schlussfolgert: «Die wesent­lichen Kritikpunkte bleiben bestehen, auch wenn die Brücke talaufwärts verschoben wird.»

Gemeinde will weitermachen

Die Gemeinde will sich auf Anfrage vom Verdikt «nicht bewilligungsfähig» allerdings nicht abschrecken lassen. Sie verweist vielmehr auf die Pressemitteilung von Anfang Juni, worin bekräftigt wird, dass der Gemeinderat die Tobelbrücke weiter planen will. «Die aktuelle Stellungnahme der Stiftung Landschaftsschutz nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis», so Gemeindepräsident Markus Ernst (FDP) auf Anfrage. Entgegen deren Ausführungen sei der Gemeinderat jedoch überzeugt, dass sich eine ­redimensionierte Tobelbrücke am neu eruierten Standort mit den Vorgaben des Gutachtens beziehungsweise mit den Schutzzielen für das Küsnachter Tobel vereinbaren lasse. 

Bereits einmal im Mai 2020 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der SL-FP gegen die Fussgängerbrücke über das Tobel gutgeheissen und den Ball an die Gemeinde Küsnacht zurückgespielt. Es bleibt auch jetzt offen, wie diese Auseinandersetzung weitergeht. Sicher ist, dass die Gemeinde die SL-FP in die Planung miteinbeziehen will. Denn ohne diese an Bord wird es wohl tatsächlich nicht gehen.

Soll weiter so naturbelassen wie möglich bleiben: das geschützte Küsnachter Tobel, ohne Hängebrücke.Bild Archiv